FED - Familienentlastender Dienst

Sie möchten:

• einen Termin wahrnehmen
• Kraft tanken
• Zeit haben
• sich erholen

Die Betreuung Ihres Familienmitgliedes
lässt hierfür selten Spielraum?

Unser Familienentlastender Dienst kann durch schnelle und flexible Hilfe einen Ausgleich schaffen.
Die Kostenübernahme ist durch die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), der
zusätzlichen Betreuungsleistung (§ 45 SGB XI) oder durch Antrag auf Eingliederungshilfe (§ 53 SGB XII ff.) beim Jugend-/Sozialamt möglich.

Wir bieten:

• qualifizierte Fachkräfte
• individuelle Betreuungen in den Räumen der Familie, des FED‘s oder an gewünschten Orten “outdoor”
• schnelle und flexible Hilfen
• Gruppenangebote für Kinder/ Jugendliche
• Ferien- und Freizeitangebote
• Beratung, Unterstützung bei Anträgen

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