AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reisen -

Wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht
es nicht ohne die nachfolgenden Reisebedingungen.
Sie ergänzen die Vorschriften der §§ 651a bis I BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter und
führen diese Vorschriften aus. Sie werden bei Vertragsabschluß, soweit wirksam einbezogen, Inhalt zwischen Die Albatrosse - Ambulanter Freizeitdienst, Sprudelweg 15, 33609 Bielefeld und jedem einzelnen Reiseteilnehmer.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisegast Die Albatrosse den Abschluss eines
Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der
Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen, verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung in Form der Rechnung an den Reisegast zustande.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus
dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung
übernommen hat.
2. Leistungsverpflichtung von Die Albatrosse
2.1 Die Leistungsverpflichtung von Die Albatrosse ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften)
und Reisebüros sind von Die Albatrosse nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung
eines Sicherungsscheines - entspricht der Rechnung - gem. § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im
Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 50 % des Reisepreises pro Person, da wir entsprechende Anzahlungen gegenüber unseren Leistungsträgern erbringen.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im
Einzelfall vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht
mehr aus den in Ziffer 7. genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3. Die Reiseunterlagen - soweit erforderlich - erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich direkt oder über das vermittelnde Reisebüro ausgehändigt.
3.4. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.
3.5. Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und Die Albatrosse zur Erbringung der Reiseleistungen bereit
und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung
des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4. Preis- und Leistungsänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von Die Albatrosse nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleitung führen
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die Albatrosse sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls werden Die Albatrosse dem Kunden kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2. Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen
zulässig:
a) Die Albatrosse können eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt
werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder
pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
c) Die Albatrosse haben den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der Änderung begründenden Umständen
hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 21. Tag vor Reiseantritt nicht mehr verlangt
werden.
d) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen
zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Die Albatrosse in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Die Albatrosse über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens
bzw. bei Mietwagen des Ortes der Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart vorgenommen (Umbuchung),
so erheben Die Albatrosse eine Umbuchungsgebühr von 25 Euro pro Person. Die Albatrosse behalten sich vor, in Abweichung von der Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder
aus anderen, nicht von Die Albatrosse zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch
des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Die Albatrosse bezahlen an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Die Albatrosse zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch Die Albatrosse
7.1 Die Albatrosse können den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen Die Albatrosse, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; Die Albatrosse müssen sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der uns eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten von Die Albatrosse (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Die Albatrosse wahrzunehmen.
7.2 Die Albatrosse können bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl, nach Maßgabe folgender Bestimmungen, vom Reisevertrag zurücktreten.
a) Die Albatrosse sind verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt von Die Albatrosse später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
7.3 Abbruch wg. Elementarereignis
Die Albatrosse können eine Reise vorzeitig beenden, wenn durch Ereignisse höherer Gewalt gesundheitliche Gefahr für die Reisegruppe besteht oder die Sicherheit für Reisekunden fraglich ist. Haftung und Kostenerstattung sind hierbei für die Albatrosse ausgeschlossen.
8. Rücktritt durch den Kunden
8.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Die Albatrosse, die schriftlich erfolgen muss, vom Reisevertrag zurückzutreten.
8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast stehen dem Die Albatrosse unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) bis 29 Tage vor Reisebeginn 35 %
b) vom 28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
d) vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
e) am Tag der Abreise 95 % des Reisepreises
f) nach Sondervereinbarung: vom 6. Tag bis zum Tag der Abreise: 100 % des Reisepreises
g) Rücktritt vor Abschluss einer bei uns gebuchten Reiserücktrittversicherung - bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
8.3 Dem Reisegast ist es gestattet, Die Albatrosse nachzuweisen, dass ihnen tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte
Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich
angefallenen Kosten verpflichtet.
8.4 Die Albatrosse behalten sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihnen entstandene, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernde und zu belegende Kosten zu berechnen.
9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
9.1 Die sich aus §651 Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Die Albatrosse
dahingehend konkretisiert, dass der Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
9.2. Ist von Die Albatrosse keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen
auch nicht geschuldet (s. Reiseausschreibung!), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, Die Albatrosse direkt unter der eingangs bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
9.3 Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge
unverschuldet unterbleibt.
9.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
9.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Er kann in diesem Falle nach einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Die Albatrosse in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus deren Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Die Albatrosse geltend zu machen.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Die Albatrosse bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisegast bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Die Albatrosse oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird.
9.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden . § 651g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Die Albatrosse abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Die Albatrosse geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Die Albatrosse unter oben angegebener Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete
Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt. Diese gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschaden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.4.
10. Pass-, Visa, Zoll, Devisen- u. Gesundheitsbestimmungen
10.1 Die Albatrosse informieren über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig
sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisegastes begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Die Albatrosse nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.
10.2 Die Albatrosse werden den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der
Reise informieren.
10.3 Soweit Die Albatrosse ihrer Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommen, ist der Reiseteilnehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.
11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Die Albatrosse für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung
für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) Die Albatrosse für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Die Albatrosse haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Die Albatrosse haften jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich
geworden ist.
12. Verjährung, Abtretungsverbot
12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Die Albatrosse oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Die Albatrosse beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Die Albatrosse oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Die Albatrosse beruhen.
12.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3. Die Verjährung nach Ziffer 12.1. und 12.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen
Vereinbarungen enden sollte.
12.4. Schweben zwischen dem Reisenden und Die Albatrosse Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
Die Albatrosse die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Zusatzbedingungen für behinderte Teilnehmer
13.1 Die Albatrosse werden alles in ihren Kräften stehende tun, um behinderten Teilnehmern die Teilnahme an der gewünschten Reise zu ermöglichen.
13.2 Die Albatrosse gehen davon aus, dass eine Behinderung nicht besteht oder eine Teilnahme des Reisenden an der Reise insgesamt oder in einzelnen Bereichen oder Teilleistungen nicht hindert, falls die Behinderung und deren Umfang und Auswirkungen nicht vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden.
13.3 Die Mitteilung ist in Form des speziellen Anmeldeformulars an Die Albatrosse direkt zu richten. Art und Umfang der Behinderungen sowie spezielle Anforderungen sind darin mitzuteilen. Entsprechende mündliche Mitteilungen an Reisebüros, Leistungsträger, Reiseleiter,
Gruppenauftraggeber oder Verantwortliche sind nicht ausreichend und für Die Abatrosse nicht bindend.
13.4 Die Albatrosse stehen dafür ein, dass die Reise und die Reiseleistungen (Transport, Unterkunft, Verpflegung) im Umfang der Buchungsbestätigung behindertenfreundlich sind. Für Umstände außerhalb der Reiseleistungen (z. B. Ausflugs- und Besichtigungsorte, allgemeine Verhältnisse des Urlaubsorts) haben Die Albatrosse nicht einzustehen.
14. Zusatzleistungen für behinderte Teilnehmer
14.1 Die Albatrosse bieten Reiseassistenz an!
Die jeweiligen Assistenz-Zuschläge ergeben sich aus der gesonderten Beschreibung von Die Albatrosse.
14.2 Dieser Zuschlag ist, soweit vom Reisegast gebucht und falls nicht anderes im Einzelfall vereinbart ist, mit der Restzahlung des Reisepreises 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. genannten Gründen abgesagt werden kann.
15. Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist Die Albatrosse ein besonderes Anliegen. Mit Ihrer rechtsverbindlichen Reiseanmeldung teilen
Sie uns Ihre persönlichen Daten mit. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der
Reiseorganisation. Dabei geben wir Ihre Daten an unseren Vertragspartner weiter. Sie haben jederzeit
das Recht, Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu verlangen.
Kunden werden n. Art. 13/14 DSGVO über Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung von Kundendaten informiert.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ausflüge -

Wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um unsere Ausflüge sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht
es nicht ohne die nachfolgenden Bedingungen. Sie ergänzen die Vorschriften der §§ 651a bis I BGB über den Pauschalfreizeitvertrag und die Informationsverordnung für Freizeitveranstalter und
führen diese Vorschriften aus. Sie werden bei Vertragsabschluß, soweit wirksam einbezogen, Inhalt zwischen Die Albatrosse - Ambulanter Freizeitdienst, Sprudelweg 15, 33609 Bielefeld und jedem einzelnen Ausflugsteilnehmer.
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der Ausflugsanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann,
bietet der Kunde Die Albatrosse den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausflugsausschreibung,
aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung in Form der Rechnung an den Kunden zustande.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Ausflugsanmeldung übermittelt.
1.3. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Teilnehmern aus
dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung
übernommen hat.
2. Leistungsverpflichtung von Die Albatrosse
2.1 Die Leistungsverpflichtung von Die Albatrosse ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt des Ausflugs gültigen Prospekt bzw.
der Ausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Leistungsträger sind von Die Albatrosse nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Ausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages abändern.
3. Bezahlung
3.1 Vorleistung (für Nicht-Stammkunden) Kunde: Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung
eines Sicherungsscheines - entspricht der Rechnung - ist der Ausflugspreis binnen 7 Tagen in voller Höhe auf das Geschäftskonto von Die Albatrosse zu entrichten.
3.2 Vorleistung (für Stammkunden) Die Albatrosse: Für unsere Stammkundschaft mit festem Vertrag wird der Ausflugsbetrag mit der Abrechnung im Folgemonat fällig.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Der Kunde kann bis Ausflugsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Die Albatrosse, die mündlich oder schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurückzutreten.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen dem Die Albatrosse unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen 100% Entschädigung zu. D. h., eine Rückerstattung des Ausflugsbetrags an den Kunden ist, egal aus welchen Gründen, nicht möglich. In solchen Fällen besteht jedoch für die Kundenseite die Möglichkeit zur Umbuchung zu einem anderen Ausflug der gleichen Sparte.
5. Ausflugskosten
In den Ausflugskosten nicht enthalten sind: Kosten für Verpflegung, Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen etc. .
6. Haftungsausschluss: Sachschadensersatzansprüche des Kunden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, gegen uns und unsere Mitarbeiter sind in jedem Falle ausgeschlossen, wenn uns, unseren Mitarbeitern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Sachschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer Honorarkräfte in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7. Kundendaten
Kunden werden gem. Artikel 13 und 14 DSGVO über Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung von Kundendaten informiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einzelassistenz -

1. Dieser Vertrag ist für Sie jederzeit zum Monatsende kündbar.
2. Unsere Kündiungsvorbehalte: Nichteinhaltung dieses Vertrags auf Kundenseite.
3. Die Mindestangebotsdauer aller Freizeitangebote beträgt 60 Min.. Angebote über einer Stunde werden minutengenau abgerechnet.
4. Vereinbarte Termine sind zu bezahlen, wenn Sie nicht mindestens 2 Tage im voraus vom Kunden oder dessen zuständige StellvertreterIn abgesagt werden.
5. Bei akuten, ansteckenden Erkrankungen des Kunden finden keine Angebote statt. Vereinbarte Termine sind dann unverzüglich durch den Kunden o. einen Stellvertreter bei uns abzusagen! 6. Die Stundensätze enthalten nicht: Kosten für Verpflegung, Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen etc. . 7. Fahrtkosten: Siehe aktuelle Preisliste in unserem Prospekt. 8. Haftungsausschluss/ Haftung: Sachschadensersatzansprüche des Kunden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, gegen uns und unsere Mitarbeiter sind in jedem Falle ausgeschlossen, wenn uns, unseren Mitarbeitern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Sachschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer Mitarbeiter in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ansonsten haften wir im Rahmen unserer Satzung satzungsgemäß – Auskunft erteilt das Handelsregister. 9. Kunden werden n. Art. 13/14 DSGVO über Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung von Kundendaten informiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen -Online Shop und Buchungen -

1. Buchungen
Alle Buchungen sind für uns verbindlich, vorbehaltlich der persönlichen Terminbestätigung- u. -annahme durch uns, welche Sie umgehend nach Bezahlung telefonisch erhalten!

1.1 Zustandekommen des Vertrags
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Dienstleistung können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung (Rechnung) per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Dienstleistung zustande.
Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 4 Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Dienstleistungen, Buchungsoptionen und Bestellmenge aus. Im zweiten Schritt prüfen/ Korrigieren Sie Bestellmenge und Dienstleistung. Im dritten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten ein und wählen, wie Sie bezahlen möchten. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf 'Buchen' an uns absenden. Bestellung auf „Drucken” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

4. Preise, Widerruf
Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt 28.- Euro.
Soweit Sie von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen, haben Sie die Stornokosten iHv. 10% vom Rechnungsbetrag zu tragen.

5. Lieferbedingungen
Sofern nicht beim Angebot anders angegeben, gehen wir umgehend nach Zahlungseingang mit Ihnen in Kontakt, um Ihre Buchung zu terminieren, inhaltlich abzuklären usw.. Je nach Buchung, erklären Sie sich automatisch einverstanden mit unseren AGB in den Bereichen: Einzelassistenzen, Reisen und Ausflüge. (diese stehen Ihnen zur Verfügung unter: www.die-albatrosse.de/agbs.pdf
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweiung/ Rechnung oder per paypal. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind und der Käufer nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr.

8. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Dauer der Speicherung
Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Ihre Rechte
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:
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9. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.